Über das Familienwappen der Odenwälder Familien Hotz gibt es verschiedene Betrachtungen.

Bis in das 17.Jahrhundert lässt sich die Geschichte des Hotzen-Wappens zurück verfolgen. Dazu liegen auch bestimmte Beschreibungen sowohl über das Wappen selbst als auch über dessen Bedeutung beziehungsweise Zusammensetzung vor.

Zum Start der ersten Internet-Seite der Odenwälder Familien Hotz haben wir dazu eine Passage aus den "Nachrichten aus der Fränkisch-Crumbacher und Mümlingtaler Familie Hotz - Nummer 25 vom Mai 1944" von Philipp Hotz, Fränkisch-Crumbach, herausgegriffen. Dieser befasste sich darin eingehend mit dem Familienwappen und schreibt unter anderem folgende Anmerkung:

"Bis jetzt habe ich 11 verschiedene alte Wappen entdeckt, die von Hotz geführt wurden. Dabei hätte unsere Familie vielleicht die Berechtigung, ein altes Schweizer Wappen weiterzuführen, das uns bereits von einer Familie aus Dürnten, dem Stammort unserer Vorfahren, bekannt ist.

Dieses Wappen. welches im Rhein-Mainischen Wappenbuch, Tafel 10, zu finden ist, ist sehr schön. Es zeigt auf blauem Feld zwei goldene Halbmonde, die sich auf der konvexen (nach oben oder unten gewölbten) Seite berühren, darüber einen goldenen Stern. Wenn wir es noch nicht genommen haben, dann geschah dies deshalb, weil wir nicht ganz sicher wissen, ob wir blutsmäßig mit dieser Familie verbunden sind.

Wir glauben hier den richtigen Weg gegangen zu sein, wenn wir im Jahre 1926 ein neues Wappen angenommen haben, das jedoch auf familiengeschichtlicher Grundlage beruht. Dies wird uns auch von namhaften Familienforschern bestätigt.

Ein vollständiges Wappen besteht aus dem Schild, dem Helm, der Helmdecke und dem Helmzier. Das Wappen hat sich aus dem Ritterstand entwickelt. Es gibt genug Leute, die Bedenken haben, die alte Form auf neu angenommenen Wappen zu übernehmen. .... Und wenn man noch weiter in Betracht zieht, dass in der alten Schweizer Heimat wohl auch mancher unserer Vorfahren in der Eisenhaube gefochten hat, dann kann man heute die Aufnahme des Helmes in unser Wappen durchaus für berechtigt halten."